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An alle Vereinsmitglieder und Sportschützen
Öffnung der Außen- und Innensportanlagen

Mit der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 12. Mai 2020, die ab 15. Mai in Kraft trat, ist die Öffnung und der Besuch von Sportstätten wieder gestattet (§ 6 Abs. 2 Nr. 16 SächsCoronaSchVO). Dabei wurde keine Unterscheidung oder Einschränkung hinsichtlich der Art der Nutzung (bspw. Herrichtung von Sportstätten, Flächenpflege, Trainingsbetrieb, Wettkampfbetrieb) oder zwischen Außen- und Innensportstätten getroffen. „INFO“ weiterlesen

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An alle Vereinsmitglieder und Sportschützen
Öffnung der Außensportanlagen

Die Mitglieder der Staatsregierung des Landes Sachsen haben am 30.04. 2020 die Nutzung der Außensportanlagen ab dem 04.05.2020 gestattet. Jedoch ist dies mit Auflagen verbunden. Dazu hat der Deutsche Olympische Sportbund zehn Leitlinien erarbeitet die eine verantwortungsvolle Wiederaufnahme des Vereinssports in Zeiten der Corona Pandemie gewährleistet: „INFO“ weiterlesen

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