An alle Vereinsmitglieder und Sportschützen
Öffnung der Außensportanlagen
Die Mitglieder der Staatsregierung des Landes Sachsen haben am 30.04. 2020 die Nutzung der Außensportanlagen ab dem 04.05.2020 gestattet. Jedoch ist dies mit Auflagen verbunden. Dazu hat der Deutsche Olympische Sportbund zehn Leitlinien erarbeitet die eine verantwortungsvolle Wiederaufnahme des Vereinssports in Zeiten der Corona Pandemie gewährleistet:
- Distanzregeln einhalten
- Körperkontakte müssen unterbleiben
- Mit Freiluftaktivitäten starten
- Hygieneregeln einhalten
- Vereinsheime und Umkleiden bleiben geschlossen
- Fahrgemeinschaften vorübergehend aussetzen
- Veranstaltungen und Wettbewerbe unterlassen
- Trainingsgruppen verkleinern
- Angehörige und Risikogruppen besonders schützen
- Risiken in allen Bereichen minimieren
Für die Aufnahme des Sportbetriebes beim SSCN 1997 e.V. wird dahingehend folgende Festlegungen getroffen:
Der Schießbetrieb findet nur in den Außenanlagen statt, dazu zählen die Kugelstände, der Wurfscheibenstand, die 300 m Bahn und der Bogenstand. Die Nutzung der Schießanlagen erfolgt nur über eine Anmeldung. Die Anmeldung ist über Andreas Murche zu tätigen, er regelt die zeitliche und anzahlmäßige Nutzung der Anlagen.
Folgende Schießanlagen können zeitgleich von Schützen genutzt werden:
Wurfscheibenstand | 5 Schützen und 1 Standaufsicht |
25 m und 50 m Kugelstand | 5 Schützen und 1 Standaufsicht |
100 m und 300 m Kugelstand | 2 Schützen und 1 Standaufsicht |
Bogenstand | 2 Schützen und 1 Standaufsicht |
gez. J. Flechtner
Vorsitzender SSCN
gez. St. Freitag
Schatzmeister SSCN