INFO

An alle Vereinsmitglieder und Sportschützen
Öffnung der Außensportanlagen

Die Mitglieder der Staatsregierung des Landes Sachsen haben am 30.04. 2020 die Nutzung der Außensportanlagen ab dem 04.05.2020 gestattet. Jedoch ist dies mit Auflagen verbunden. Dazu hat der Deutsche Olympische Sportbund zehn Leitlinien erarbeitet die eine verantwortungsvolle Wiederaufnahme des Vereinssports in Zeiten der Corona Pandemie gewährleistet:

  1. Distanzregeln einhalten
  2. Körperkontakte müssen unterbleiben
  3. Mit Freiluftaktivitäten starten
  4. Hygieneregeln einhalten
  5. Vereinsheime und Umkleiden bleiben geschlossen
  6. Fahrgemeinschaften vorübergehend aussetzen
  7. Veranstaltungen und Wettbewerbe unterlassen
  8. Trainingsgruppen verkleinern
  9. Angehörige und Risikogruppen besonders schützen
  10. Risiken in allen Bereichen minimieren

Für die Aufnahme des Sportbetriebes beim SSCN 1997 e.V. wird dahingehend folgende Festlegungen getroffen:

Der Schießbetrieb findet nur in den Außenanlagen statt, dazu zählen die Kugelstände, der Wurfscheibenstand, die 300 m Bahn und der Bogenstand. Die Nutzung der Schießanlagen erfolgt nur über eine Anmeldung. Die Anmeldung ist über Andreas Murche zu tätigen, er regelt die zeitliche und anzahlmäßige Nutzung der Anlagen.

Folgende Schießanlagen können zeitgleich von Schützen genutzt werden:

Wurfscheibenstand 5 Schützen und 1 Standaufsicht
25 m und 50 m Kugelstand 5 Schützen und 1 Standaufsicht
100 m und 300 m Kugelstand 2 Schützen und 1 Standaufsicht
Bogenstand 2 Schützen und 1 Standaufsicht

gez. J. Flechtner 
Vorsitzender SSCN

gez. St. Freitag
Schatzmeister SSCN