INFO

An alle Vereinsmitglieder und Sportschützen
Öffnung der Außen- und Innensportanlagen

Mit der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 12. Mai 2020, die ab 15. Mai in Kraft trat, ist die Öffnung und der Besuch von Sportstätten wieder gestattet (§ 6 Abs. 2 Nr. 16 SächsCoronaSchVO). Dabei wurde keine Unterscheidung oder Einschränkung hinsichtlich der Art der Nutzung (bspw. Herrichtung von Sportstätten, Flächenpflege, Trainingsbetrieb, Wettkampfbetrieb) oder zwischen Außen- und Innensportstätten getroffen.

Die Nutzungsgestattung ist allerdings mit den Auflagen verbunden, dass sie ohne Publikum vollzogen wird, die Abstandsregel beachtet wird (1,5 Meter Mindestabstand zu anderen Personen nach § 3 Abs. 2 Satz 2 SächsCoronaSchVO) und die in § 3 Abs. 1 SächsCoronaSchVO genannten Empfehlungen und Vorschriften, insbesondere der Hygienevorschriften der Allgemeinverfügung Anordnung von Hygieneauflagen zur Verhinderung der Ausbreitung des Corona-Virus vom 12. Mai 2020 eingehalten werden. Diese sind in Nr. 13 der Allgemeinverfügung geregelt.

Aus diesem Grund hat der Vorstand des SSCN zur Einhaltung der Auflagen folgend Maßnahmen festgelegt:

  • Der Schießbetrieb findet nur unter Absicherung der vorgenannten Bedingungen einschließlich der Sicherung der Standaufsicht statt
  • Deshalb erfolgt die Nutzung der Schießstände grundsätzlich nur über eine Anmeldung (Terminabstimmung) für die jeweilige Disziplin bei:
    Andreas Murche Tel.:
    0162-2687641
  • Die Anmeldung hat für das Wochenende und für die darauf folgende Woche jeweils bis Donnerstag 18:00 Uhr zu erfolgen.
  • Die Durchführung von Wettkämpfe erfolgt entsprechend Aktualisierung des Wettkampfkalenders bzw. über Ausschreibungen operativ
  • Kurzfristige Anfragen für Schießen in der Woche (Mo. –  Fr.) sind mindestens 24 Stunden vorher zu tätigen, garantieren aber keine Zusage.

Neiden, 24.05.2020

J.Flechtner
Vorsitzender SSCN 1997 e.V.