An alle Vereinsmitglieder und Sportschützen
Öffnung der Außen- und Innensportanlagen
Mit der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 12. Mai 2020, die ab 15. Mai in Kraft trat, ist die Öffnung und der Besuch von Sportstätten wieder gestattet (§ 6 Abs. 2 Nr. 16 SächsCoronaSchVO). Dabei wurde keine Unterscheidung oder Einschränkung hinsichtlich der Art der Nutzung (bspw. Herrichtung von Sportstätten, Flächenpflege, Trainingsbetrieb, Wettkampfbetrieb) oder zwischen Außen- und Innensportstätten getroffen. „INFO“ weiterlesen

